Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland nach dem BMVI wie folgt:
- Dazu gehört das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber. Hier haben wir am 24. November 2020 ein extrem erfolgreiches Förderprogramm gestartet, dessen Volumen wir vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppeln konnten.
- Ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte ist für den Sommer geplant.
- Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem wir von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligen konnten, steht für das Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.
- Das 1.000-Standorte-Programm, für das wir jetzt das Schnellladegesetz im Kabinett beschlossen haben, bildet die Grundlage für ein Schnellladenetz für ganz Deutschland, flächendeckend, bedarfsgerecht und benutzerfreundlich.
- All diese Aktivitäten laufen bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zusammen. Deshalb sind sie optimal aufeinander abgestimmt.
BMVI Förderprogramm
Für durch kleinere und mittlerere Unternehmen installierte Ladestationen.
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.
Die Förderung im Detail:
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des
laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. - Gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kWbis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kWbis maximal 50 kWbis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Weiterführende Informationen
Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/richtlinie-ladeinfrastrukturvorort.pdf?__blob=publicationFile)
Ansprechpartner:
Manuel Elsner
Telefon: 06441 / 913-119
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.elsner@rink-elektro.de
Maik Lehmeier
Telefon: 06441 / 913-185
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.lehmeier@rink-elektro.de
Patrick Schittenhelm
Telefon: 06441 / 913-135
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: p.schittenhelm@rink-elektro.de
Abteilung E-Mobilität (Sammelnummer)
Telefon: 06441 / 913-180
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: dienstleistung@rink-elektro.de