Neue Wege, viele Vorteile!

Mit unserer RINK RechnungDigital gehen Sie einen Schritt vorwärts in Richtung papierloses Büro. Lassen Sie sich Ihre Rechnungen bequem und kostenfrei als PDF-Dokument per E-Mail zusenden.
RechnungDigital erfüllt dabei alle Merkmale und Voraussetzungen, die durch den Gesetzgeber an elektronische Rechnungen gestellt werden.

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  • Automatisierung beschleunigt Ihren Abrechnungsprozess
  • Effiziente Weiterverarbeitung
  • Rechnung sofort nach Rechnungslegung verfügbar
  • Keine umständliche Verteilung über die Hauspost
  • Kein aufwändiges Papierarchiv mehr
  • Durchgängige Prozesse, keine Medienbrüche

Seit 1. Juli 2011 (Neufassung § 14 Abs. 1 und 3 UStG) können elektronische Rechnungen aller Formate (z.B. PDF, TIF) auf jeglichem technischen Weg (z.B. E-Mail, Web-Download) verwendet werden. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen elektronischen Rechnung allerdings muss der Unternehmer durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren nachweisen.

Dazu gehören die

  • Echtheit der Herkunft der Rechnung (Authentizität)
  • Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung (Integrität)
  • Lesbarkeit der Rechnung

Nachweis durch innerbetriebliches Kontrollverfahren in Bezug auf

  • die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung (wurde die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich in der dargestellten Quantität und Qualität erbracht)
  • den Zahlungsanspruch
  • die Richtigkeit der Kontoverbindung des Rechnungsausstellers

Archivierung

  • Für Rechnungen gilt umsatzsteuerrechtlich eine Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren.
  • Alle Rechnungen müssen unveränderbar aufbewahrt werden, somit
    • jederzeit im Originalzustand verfügbar sein
    • während der gesetzl. Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht oder vernichtet werden
    • als digitale Dokumente unverändert originär elektronisch aufzubewahren
  • Werden empfangene elektronische Rechnungen ordnungsgemäß im Originalformat aufbewahrt, so steht dem nicht entgegen, dass diese Rechnungen auf Papier ausgedruckt werden.
  • Es wird eine allgemeingültige E-Mail-Adresse für die Zustellung der Rechnung benötigt, z.B. rechnung@kunde.de . Personenbezogene E-Mail-Adressen können leider nicht verwendet werden.
  • Eine vom Kunden genannte E-Mail-Adresse ist zum Empfang der Rechnungsdaten ausdrücklich autorisiert.
  • Änderungen dieser E-Mail-Adresse müssen unverzüglich an uns bekannt gegeben werden.
  • Die Umstellung Mail auf Postversand von Papierrechnungen ist jederzeit und sofort möglich.
  • Sollte die Rechnung per E-Mail-Adresse nicht zugestellt werden können, wird dem automatischen Postversand einer Papierrechnung zugestimmt.