E-Mobility Förderprogramme

Entdecken Sie hier Förderprogramme für E-Mobility und Ladeinfrastrukuren.

KFW Förderprogramm

Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (441)

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge fördern wir den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

 

Die Förderung im Detail:

  • Förderung des Kaufs neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Förderung des Einbaus und An­schlusses der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Förderung der Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen
  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle unten).
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

Anzahl Ladepunkte Pauschaler Zuschuss Gesamtkosten Gesamtzuschuss
1 900 EUR z.B. 1.000 EUR 0 EUR
1 900 EUR mind. 1.285,71 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z.B. 2.000 EUR 1.400 EUR
2 1.800 EUR mind. 2.571,43 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z.B. 3.000 EUR 2.100 EUR
3 2.700 EUR mind. 3.857,14 EUR 2.700 EUR
10 9.000 EUR z.B. 12.000 EUR 8.400 EUR
10 9.000 EUR mind. 12.857,14 EUR 9.000 EUR
50 45.000 EUR z.B. 60.000 EUR 42.000 EUR
50 45.000 EUR mind. 64.285,71 EUR 45.000 EUR

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förder­produkte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.

Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

So funktioniert’s

  1. Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KFW-Zuschussportal
  2. Nach Erhalt der Antrags­bestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  3. Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW.
  4. Nachweis einreichen und Zuschuss erhalten. Das Einreichen der Nachweise für den Zuschuss Ladestationen für Elektro­fahrzeuge (441) wird voraus­sichtlich ab Ende Februar 2022 möglich sein.

    Bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Lade­station auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungs­gemäße Durch­führung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen über die förder­fähigen Leistungen Ihrer Fach­unternehmen.

Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

Informieren Sie sich auch auf der offiziellen Webseite der KFW für den Zuschuss 441

BMVI Förderprogramm

Für durch kleinere und mittlerere Unternehmen installierte Ladestationen.

BMVI startet Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“

300 Millionen Euro stehen für das Förderprogramm zur Verfügung

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.

„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“ (Andreas Scheuber)

Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland nach dem BMVI wie folgt:

  • Dazu gehört das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber. Hier haben wir am 24. November 2020 ein extrem erfolgreiches Förderprogramm gestartet, dessen Volumen wir vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppeln konnten.
  • Ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte ist für den Sommer geplant.
  • Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem wir von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligen konnten, steht für das Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.
  • Das 1.000-Standorte-Programm, für das wir jetzt das Schnellladegesetz im Kabinett beschlossen haben, bildet die Grundlage für ein Schnellladenetz für ganz Deutschland, flächendeckend, bedarfsgerecht und benutzerfreundlich.
  • All diese Aktivitäten laufen bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zusammen. Deshalb sind sie optimal aufeinander abgestimmt.

„Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“ (Johannes Pallasch)

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.

Die Förderung im Detail:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des
    laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kWbis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
    • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kWbis maximal 50 kWbis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
    • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
    • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Weiterführende Informationen

Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/richtlinie-ladeinfrastrukturvorort.pdf?__blob=publicationFile)

Ansprechpartner:

Manuel Elsner

Telefon: 06441 / 913-119
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.elsner@rink-elektro.de

Maik Lehmeier

Telefon: 06441 / 913-185
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.lehmeier@rink-elektro.de

Patrick Schittenhelm

Telefon: 06441 / 913-135
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: p.schittenhelm@rink-elektro.de

Abteilung E-Mobilität (Sammelnummer)

Telefon: 06441 / 913-180
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: dienstleistung@rink-elektro.de